Auslandssemester in Asien mit Auslands-BAfÖG finanzieren
Das vom deutschen Staat vergebene Auslands-BAföG hat das Ziel, möglichst vielen Studierenden eine Auslandserfahrung zu ermöglichen. Anders als Stipendien ist das Auslands-BAföG leistungsunabhängig. Wie beim Inlands-BAföG hängt die Vergabe und Höhe vom Einkommen der Eltern ab.
Wer kann Auslands-BAföG beziehen?
Alle Studierenden mit Anspruch auf Inlands-BAföG können auch Auslands-BAföG erhalten. Wem aber kein Inlands-BAföG wegen des Einkommens der Eltern zusteht, kann trotzdem das Auslands-BAföG beantragen, da die Förderungsbeträge im Ausland deutlich höher sind. Das heisst, dass nach der Einkommensanrechnung noch ein Förderbetrag verbleiben kann. Du kannst ein Auslandssemester oder Auslandsjahr an einer ausländischen Hochschule gefördert bekommen, wenn du bereits ein Jahr im relevanten Studiengang in Deutschland absolviert hast. Ein Teil der im Ausland erbrachten Leistungen müssen für dein Studium an der Heimathochschule anrechenbar sein. Die Förderungshöchstdauer beträgt ein Jahr, die nicht auf die Förderungshöchstdauer zu Hause angerechnet wird.
Die Mindestdauer ist ein Semester bzw. 12 Wochen sofern eine direkte Partnerschaft zwischen der Heimatuniversität und der Gastuniversität besteht. Auch ein mindestens zwölfwöchiges Pflichtpraktikum im Ausland kann gefördert werden. Achtung! Dein Anspruch auf Auslands-BAföG kann jedoch verfallen, wenn du deine Regelstudienzeit überschritten hast. Andere formale Voraussetzungen sind:
- ein ständiger Wohnsitz in Deutschland
- die Qualität der Ausbildung und die Zulassungsvoraussetzungen der Gastinstitution, die denen einer Fachhochschule, Universität oder Akademie gleichwertig sein müssen.
Umfang der BAföG-Förderung
Für ein Semester im Ausland kann es bis zu 5.600 EUR für Studiengebühren geben. Dazu kommen Zuschüsse für Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung, sowie Reisekosten. Die Förderungsdauer beträgt maximal ein Studienjahr.
Folgende Leistungen sind im Auslands-BAföG inbegriffen, zusätzlich zu dem individuellen monatlichen Regelsatz in Deutschland.
- Studiengebühren bis zu 5.600 EUR für max. ein Studienjahr
- Pauschaler Reisekostenzuschuss von 500 EUR pro Hin- und Rückreise (insgesamt 1.000 EUR, gilt für Zielländer ausserhalb Europas)
- Krankenversicherung bis zu 94 EUR
- Pflegeversicherung 11 EUR
Monatlicher Auslandszuschlag:
Die Förderung der Studiengebühren erfolgt als Vollzuschuss; d.h. die Summe muss nicht zurückgezahlt werden. Alle anderen Beiträge werden zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen vergeben. Der monatliche Auslandszuschlag bemisst sich nach einem bestimmten Prozentsatz, den das Auswärtige Amt zum Kaufkraftausgleich festsetzt und wird teilweise als Zuschuss gewährt. Der Auslandszuschlag wird automatisch halbjährlich angepasst. Dabei zählt der zu Beginn des Auslandsaufenthalt gültige Zuschlag für den ganzen Auslandsaufenthalt (höchstens ein Jahr).
Der Antrag sollte möglichst 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Obwohl eine spätere Beantragung im Prinzip möglich ist, könnte die Auszahlung des Beitrags dann erst nach Beendigung des Auslandssemesters erfolgen. Der Antrag wird bei dem für das Zielland zuständigen BAföG-Amt gestellt. Finde das für deinen Antrag zuständige Amt