Storno-Abbruchschutz

Asia Exchange empfiehlt die STAY Travel Insurance Produkte der HanseMerkur Reiseversicherung.

Der Storno- und Abbruchschutz eignet sich für alle Reisearten und Reisen beliebiger Dauer. Die Versicherung gilt für Reiserücktritt vor und den Abbruch bzw. die Unterbrechung während der Abreise. Es sind u. a. folgende Leistungen enthalten:

    • Stornokosten bei Stornierung vor Abreise
    • Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
    • anteilige Reisepreisrückzahlung bei Abbruch
    • Rückreisemehrkosten bei Abbruch
    • vor Ort nicht genutzte Leistungen bei Unterbrechung der Reise
    • Nachreisekosten bei Unterbrechung einer Tour oder Rundreise
    • Kosten der Rückreise an den Urlaubsort bei Unterbrechung mit Heimreise

Versicherte Leistungen:

Rückerstattung vertraglich geschuldeter Stornierungskosten (inkl. Eine Agenturgebühr von bis zu 100 €, die geschuldet, in Rechnung gestellt und in der Versicherungssumme enthalten war)
Rückerstattung zusätzlicher Hinreisekosten bei verspätetem Reiseantritt (max. Rückerstattung: Höhe der Stornierungskosten bei vollständiger Stornierung der Reise)
Rückerstattung der Kosten für die Umbuchung der Reise im Falle eines versicherten Ereignisses (max. Rückerstattung: Höhe der Stornierungskosten bei vollständiger Stornierung der Reise)
Rückerstattung der Kosten für die Umbuchung der Reise aus einem anderen Grund bis zu 42 Tage vor Reiseantritt (max. 30 €)
Rückerstattung eines Einzelzimmerzuschlags im Falle einer versicherten Veranstaltung, die zur Stornierung eines versicherten Mitreisenden führt (max. Rückerstattung: Höhe der Stornierungskosten bei vollständiger Stornierung der Reise)
Nicht abziehbar
Versicherte Ereignisse für Versicherte oder weitere gefährdete Personen:
Unerwartete und schwere Krankheit
Tod
Schwere Unfallverletzung
Komplikationen bei einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn
Unverträglichkeit gegenüber einer Impfung
Bruch oder Lockerung implantierter Gelenke
Verlust des Arbeitsplatzes, gefolgt von Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten geschäftlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
Übernahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit mit Ausgleich für zusätzliche Kosten („1-Euro-Arbeitsplatz“) aus einem Zustand der Arbeitslosigkeit
Kurzzeitarbeit, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation mit einer erwarteten Einkommensreduzierung von mindestens dem Betrag eines regulären monatlichen Nettolohns erforderlich ist
(Freiwilliger) Jobwechsel, wobei die versicherte Reise oder Miete in die Probezeit fällt, jedoch maximal in den ersten 6 Monaten eines neuen Jobs
Beträchtliche Sachschäden durch Feuer, Wasserleitungsbruch, Elementarereignis oder Straftaten Dritter
Versicherte Ereignisse nur für Versicherte:
Chronische oder bestehende akute Zustände werden vorausgesetzt, dass die Reisefähigkeit vom drohenden Arzt nach Abschluss der Versicherung bestätigt wurde
Unerwartete Absage eines Studiums, Praktikums oder Forschungsaufenthalts im Ausland durch die beteiligte Organisation, sofern dies nach Abschluss der Versicherung schriftlich festgelegt wurde
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, die in die geplante Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Ende der geplanten Reise fällt, um eine Verlängerung der in der Schule oder Universität verbrachten Zeit zu vermeiden oder einen Kurs erfolgreich abzuschließen
Nichtaufstieg in das nächste Jahr (wenn eine Schul- oder Klassenreise gebucht wurde)
Unerwartete Verschiebung eines Prüfungstermins, der nach Abschluss der Reise und vor Abschluss der Versicherung im Heimatland durch die Schule / Universität schriftlich festgelegt wurde und nun während der Reisezeit fällt
Annahme einer Vollzeitbeschäftigung mit einer vertraglichen Mindestdauer von 12 Monaten innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss Ihres Studiums oder Ihrer Schulausbildung (Bedingungen: Die versicherte Person verfolgte keine ähnliche Beschäftigung
berufliche Tätigkeit nach Abschluss des Versicherungsvertrags oder in den letzten 12 Monaten nicht für diesen Arbeitgeber gearbeitet)
Unerwartete Vorladung
Der Scheidungsantrag (im Falle einer gütlichen Trennung der entsprechende Antrag) wird unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehegatten beim zuständigen Gericht eingereicht
Auflösung der Lebenssituation mit Ihrem Lebenspartner (mindestens 6 Monate an Ort und Stelle) vor einer gemeinsamen Reise (feierliche Erklärung der betroffenen Lebenspartner erforderlich)
Weigerung der zuständigen Vertretung (Botschaft, Konsulat) im Reiseland, ein Visum auszustellen (Bedingung: Der Visumantrag wurde über eine professionelle Agentur gestellt oder muss online gestellt worden sein).
Ein Auslandsaufenthalt wird unerwartet von den Gasteltern abgesagt (Bedingung: Der Aufenthalt wurde nach Abschluss der Versicherung schriftlich bestätigt
Fehlen eines Anschlussmittels aufgrund von Verspätung (mindestens 2 Stunden) oder Stornierung eines öffentlichen Verkehrsdienstes oder von Feederflügen innerhalb DeutschlandsStornierung des Transportdienstes (Transportmittel, die gebucht wurden oder geplant sind, um das Hauptziel zu erreichen, wurden aufgrund eines externen Vorfalls, der nicht von der versicherten Person innerhalb einer Woche nach Reiseantritt beeinflusst wurde, storniert oder beeinträchtigt
Gefährdung Ihrer körperlichen Sicherheit am Bestimmungsort durch Zwischenfälle, die zur Freigabe einer Reisewarnung durch das Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland führen
Unerwartete schwere Krankheit oder Tod eines Hundes, der für die Reise mit Ihnen registriert ist
Zusätzliche gefährdete Personen:
Versicherte Personen, die eine Reise zusammen gebucht und versichert haben (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen, die zusammen reisen, sind nur Verwandte zusammen versichert)
Verwandte, die nicht an der Reise teilnehmen: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkelkinder, Schwiegereltern, Kinder -in-law, Schwägerinnen (zusätzlich und nur im Todesfall: Tanten, Onkel, Neffen, Nichten)
Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Verwandte einer versicherten Person betreuen
Eine weitere nahe stehende Person, die nach Abschluss der Versicherung angegeben werden muss
Vorbedingungen:
Bestehende Zustände sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Krankheiten im Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Schlaganfällen, Krebs, Diabetes (Typ 1), Epilepsie und Multipler Sklerose sind nicht insoweit versichert, als diese in den 12 Monaten vor Abschluss der Versicherung stationär behandelt wurden. Kontrolluntersuchungen sind ausgeschlossen.

Prämientabelle

Reise-Rücktrittskosten- & Abbruchversicherung weltweit

Reisepreis bis:Prämien pro PersonPrämien pro Familie
100 €10 €nicht verfügbar
250 €23 €nicht verfügbar
500 €38 €39 €
750 €50 €53 €
1,000 €59 €66 €
1,500 €71 €78 €
2,000 €95 €104 €
2,500 €122 €134 €
3,000 €134 €161 €
10,000 €5.0 %5.3 %
20,000 €5.5 %5.9 %

Lesen Sie die Versicherungsbedingungen.

  • Abschlussfrist: jederzeit bis zur Abreise
  • Sie erhalten sofort nach der Buchung Ihre Versicherungspolice per E-Mail.
  • Möglichkeit der Ratenzahlung mit einem Bankkonto in Deutschland und Österreich

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung AG